Ende der Probezeit & Kündigungsfrist berechnen
Beginn des Arbeitsverhältnisses und vereinbarte Probezeit-Dauer eingeben — der Rechner zeigt das Ende der Probezeit und, ob zu einem gewählten Kündigungsdatum die verkürzte 2-Wochen-Frist oder bereits die reguläre Kündigungsfrist nach § 622 BGB gilt.
1. Ende der Probezeit
Beginn des Arbeitsverhältnisses und die im Arbeitsvertrag vereinbarte Probezeit-Dauer eingeben.
Es ist keine Probezeit vereinbart — die reguläre Kündigungsfrist gilt bereits ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses.
2. Kündigungsfrist zu einem Datum berechnen
Wer kündigt und zu welchem Datum wird die Kündigung zugehen (oder ist bereits zugegangen)? Der Rechner nutzt Beginn und Probezeit-Dauer aus Schritt 1.
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
|---|---|
| ab 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende |
| ab 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende |
| ab 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende |
| ab 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende |
| ab 12 Jahren | 5 Monate zum Monatsende |
| ab 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende |
| ab 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende |
So wird gerechnet
Die vereinbarte Probezeit läuft ab dem Beginn des Arbeitsverhältnisses für die angegebene Anzahl von Monaten, ihr letzter Tag liegt einen Tag vor dem entsprechenden Datum in der Zukunft (Beginn 01.01., 6 Monate Probezeit → letzter Probezeit-Tag 30.06., reguläre Frist ab 01.07.). Liegt das gewählte Kündigungsdatum noch innerhalb dieses Zeitraums, gilt nach § 622 Abs. 3 BGB eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zu einem beliebigen Tag. Danach gilt für eine Arbeitnehmerkündigung immer die Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). Kündigt der Arbeitgeber und besteht das Arbeitsverhältnis am Kündigungstag bereits mindestens 2 volle Jahre, gilt stattdessen die gestaffelte Frist nach § 622 Abs. 2 BGB, immer zum Monatsende. Der Fristbeginn selbst zählt dabei nach § 187 Abs. 1 BGB nicht als erster Tag der Frist — die Frist beginnt erst am Folgetag des Zugangs.
Häufige Fragen
Wie lange darf die Probezeit maximal sein?
Für die erleichterte Kündigung mit nur 2 Wochen Frist erlaubt § 622 Abs. 3 BGB eine vereinbarte Probezeit von höchstens 6 Monaten. Arbeitsvertraglich kann auch eine kürzere Probezeit vereinbart sein, etwa 3 oder 4 Monate — maßgeblich ist immer die im Arbeitsvertrag tatsächlich vereinbarte Dauer.
Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?
Während einer wirksam vereinbarten Probezeit von bis zu 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 3 BGB nur 2 Wochen, und zwar zu einem beliebigen Kalendertag, nicht nur zum Monatsende oder 15. Das gilt sowohl für die Kündigung durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer, sofern Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes regeln.
Welche Frist gilt direkt nach Ablauf der Probezeit?
Nach Ablauf der Probezeit gilt die gesetzliche Grundkündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Kündigt der Arbeitgeber und besteht das Arbeitsverhältnis bereits mindestens 2 Jahre, verlängert sich die Frist stattdessen nach der Staffel in § 622 Abs. 2 BGB, immer zum Monatsende.
Ersetzt dieser Rechner eine Rechtsberatung?
Nein. Dieser Rechner ist eine reine Rechenhilfe auf Basis der gesetzlichen Grundregeln des § 622 BGB und bildet keine abweichenden tarif- oder arbeitsvertraglichen Regelungen, Kleinbetriebsklauseln oder außerordentliche Kündigungen ab. Im Zweifel sollte immer der Arbeitsvertrag geprüft und anwaltlicher Rat oder der Betriebsrat hinzugezogen werden.
Werden meine eingegebenen Daten gespeichert?
Nein, nicht auf einem Server. Die Berechnung läuft ausschließlich lokal im Browser, die zuletzt eingegebenen Werte werden lediglich im lokalen Speicher des Browsers gemerkt, damit sie beim nächsten Besuch wieder ausgefüllt sind.
Vereinfachte Modellrechnung nach § 622 BGB (Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen), ohne Berücksichtigung von tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Abweichungen, Kleinbetriebs-/Aushilfs-Ausnahmen oder außerordentlicher Kündigung (§ 626 BGB). Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung.